Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und in welcher Höhe?

Werden Sie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall Opfer und verletzt, stellt sich für Sie primär die Frage:„Welche Ansprüche auf Schmerzensgeld habe ich gegenüber dem Unfallgegner?“ Wer jemanden an seinem Körper verletzt, hat die Heilungskosten des Verletzten (Opfer) zu ersetzen. Neben weiteren Ansprüchen steht dem Verletzten ein Schmerzensgeldanspruch zu. Eine Körperverletzung ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit und Unversehrtheit.

Schmerzensgeld Berechnung

Das Schmerzensgeld wird von den einzelnen Gerichten und Versicherungen nach Tagessätzen bemessen: pro Tag, also für 24 Stunden, und nach der Stärke der Schmerzen, für leichte Schmerzen, mittlere Schmerzen, starke Schmerzen und qualvolle Schmerzen. Die Tagessätze der einzelnen Gerichte sind jedoch nicht einheitlich und es werden in Oberösterreich vom Oberlandesgericht Linz nachfolgende Tagessätze herangezogen:

  • Tagessatz für leichte Schmerzen:            € 100,00
  • Tagessatz für mittlere Schmerzen:          € 200,00
  • Tagessatz für starke Schmerzen:             € 300,00
  • Tagessatz für qualvolle Schmerzen:       bis zu € 500,00

Das Schmerzensgeld ist die praktisch bedeutendste Entschädigung für einen sogenannten ideellen Schaden. Es soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und entgangene Lebensfreude bieten und dadurch zur Überwindung seiner Unlustgefühle beitragen.

Erleiden Sie durch einen Verkehrsunfall zum Beispiel ein Schleudertrauma, dann stellt sich die Frage, wie viel Schmerzensgeld Sie erhalten. Bei einem Verkehrsunfall besteht die Besonderheit, dass grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (Schädigers) verpflichtet ist, Ihre Schadenersatzansprüche, insbesondere das Schmerzensgeld, zu bezahlen.

Wie viel Schmerzensgeld erhalten Sie und welche Schmerzperioden sind heranzuziehen?

In der Praxis zeigt es sich, dass die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung nach Einholung Ihrer gesamten Krankengeschichte bei den behandelnden Ärzten ein Kurgutachten zur Feststellung der Schmerzperioden eingeholt wird. Bei schweren Verletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Spät- und Dauerfolgen beauftragen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen ein umfassendes medizinisches Sachverständigengutachten zur Feststellung der Schmerzperioden sowie der Spät- und Dauerfolgen beauftragt.

Anhand der vom medizinischen Sachverständigen festgestellten Schmerzperioden erfolgt die Berechnung von Schmerzensgeld nach den oben genannten Tagessätzen.In Österreich gibt es grundsätzlich keinen verbindlichen Schmerzensgeldkatalog und auch keine Schmerzensgeldtabelle. Es gibt lediglich eine Tabelle für die Schmerzensgeldtagessätze nach den einzelnen Gerichten (siehe oben).

Das Schmerzensgeld erhalten Sie nicht nur nach einem Unfall, sondern bei jeglicher Körperverletzung (siehe oben). Auch bei ärztlichen Fehlbehandlungen werden Sie am Körper verletzt und haben Sie Schadenersatzansprüche sowie insbesondere einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt.

Körperverletzung Österreich

Bei einer Körperverletzung empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, insbesondere dem Schmerzensgeld, zu beauftragen. Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung werde ich für Sie sämtliche erforderliche Urkunden, insbesondere die gesamte Krankengeschichte, einholen und Ihre Schadenersatzansprüche, insbesondere die Höhe des Schmerzensgeldes bemessen und gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung geltend machen. Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie sich einzig und allein auf Ihre Genesung konzentrieren können und Sie grundsätzlich keinen weiteren zeitlichen Aufwand mehr haben, um Ihre Ansprüche selbst komplex gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Ich vertrete Ihre Interessen und nehme die gesamte Schadensabwicklung vor.

Ich stehe Ihnen jederzeit gerne zur Beratung bei einer Körperverletzung in Österreich und zur Berechnung von Schmerzensgeld zur Verfügung.

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