Vor rund einem Jahr hätte wohl noch keiner geglaubt, wo wir heute stehen und welche Auswirkungen die Corona-Pandemie tatsächlich hat. Wir befinden uns derzeit schon im 3. Lockdown und schöpfen von den Impfungen Hoffnung für die Zukunft. Die Pandemie fordert nicht nur Menschenleben, sondern vor allem zerstört sie viele Unternehmen. Dieser absolute Ausnahmezustand dauert nun schon bald ein Jahr lang an, die wirtschaftlichen Folgen werden erstmals im Jahr 2021  massiv spürbar sein.

Als Spezialist im Insolvenzrecht habe ich bereits gewarnt, sich vor allem nicht nur auf den Staat und die wirtschaftlichen Hilfspakete zu verlassen – jedes Unternehmen ist in seiner Eigenverantwortung gefordert. Aufgrund der Pandemie bestehen Privilegien zum Schutz der Unternehmen, vor allem werden Abgabenrückstände gegenüber dem Finanzamt, GKK oder Sozialversicherung nicht exekutiert sondern gestundet. Weiters stellen derzeit die Gebietskörperschaften sowie das Finanzamt keine Konkursanträge, was jedoch nicht von Dauer sein wird, sondern in naher Zukunft ein Ende findet. Diese Privilegien entlassen die Unternehmen aber nicht aus Eigenverantwortung und Haftung.

Unternehmensinhaber und GeschäftsführerInnen von Kapitalgesellschaften haben unabhängig von wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und den derzeitigen Privilegien die wirtschaftliche Lage ihrer Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen sowie auch insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten stets zu prüfen. Hier weise ich wiederum – wie in meinen bisherigen Artikel – nochmals ausdrücklich auf die Geschäftsführerhaftung hin.

Aufgrund der periodischen zwangsweisen Betriebsschließungen ist die Liquidität jedes Unternehmens von größter Bedeutung und vor allem die Prüfung des Fortbestehens der einzelnen Unternehmen. Es wird sich in zahlreichen betroffenen Unternehmen die entscheidungswesentliche Frage stellen, ob sie über ausreichend Eigenmittel und vor allem Liquidität verfügen, um in Zukunft wieder in den wirtschaftlichen Normalbetrieb wechseln zu können. Die meisten Unternehmen verfügen gerade nicht über ausreichend Eigenmittel, sodass ein zukünftiger Fortbetrieb ohne Fremdkapital vielen Unternehmen schwerfallen wird. Die gewährten Überbrückungskredite müssen von den Unternehmen selbst getilgt werden. Jedes einzelne Unternehmen hat zu prüfen, ob man wirtschaftlich überhaupt in der Lage ist, die Überbrückungskredite im vorgegebenen zeitlichen Rahmen tilgen zu können. Inwiefern tatsächlich den  einzelnen Unternehmen die wirtschaftlichen Hilfspakete dienlich sind, muss ausschließlich unternehmensinternen geprüft und bestimmt werden.

Die Pandemie greift massiv in die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen ein und wirkt sich mitunter sehr unterschiedlich auf die einzelnen Wirtschaftszweige aus. Die vertretungsbefugten Organe der Unternehmen haben die wirtschaftlichen Maßnahmen im Interesse der Organisation völlig individuell zu treffen.

Als Spezialist im Insolvenzrecht stehen mein Kanzleiteam und ich jedem Unternehmensverantwortlichen und seiner Organisation zur Verfügung, um Ihr Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise zu beraten und entsprechendem Einvernehmen, zielführende Sanierungsmaßnahmen zu bestimmen, um die wirtschaftliche Existenz nachhaltig sicherzustellen.

Es sind primär die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und daran anknüpfende die einzelnen rechtlichen Maßnahmen vorzunehmen. Nachfolgende Schritte sind wesentlich:

  • Ersttermin in unserer Rechtsanwaltskanzlei, um vorab die ersten wirtschaftlichen Maßnahmen gemein-sam zu erörtern;
  • Feststellung des Schuldenstandes
  • Erstellung eines Vermögensstatus
  • Erstellung einer Erfolgs- und Liquiditätsplanung zumindest für die nächsten 6 Monate
  • Erstellung einer Fortbestehungsprognose zumindest für die nächsten 12 Monate

Wenn die wirtschaftlichen Daten erhoben sind, können wir im Einvernehmen die wirtschaftlichen Verhältnisse periodisch prüfen und beobachten. Dies ist von entscheidungswesentlich Bedeutung, zumal auch bis heute nicht absehbar ist, wie sich die Zukunft gestalten wird, auch wenn die Massenimpfungen nun Hoffnung geben. Die wirtschaftliche Tragweite der Pandemie wird sich erst zeigen.

Meine Empfehlung: Reagieren Sie rasch und warten Sie nicht ab!

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